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Millionen GKV-Mitglieder müssen einen Zusatzbeitrag zahlen.
Die DAK und die KKH-Allianz sind neben der Deutschen BKK die ersten großen gesetzlichen Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben werden.
Die Zusatzbeiträge sind von jedem Mitglied (somit nicht von den familienversicherten Personen) zu zahlen. Eine Beteiligung des Arbeitgebers erfolgt nicht. Der Zusatzbeitrag wird entweder pauschal (maximal 8 EUR) oder einkommensabhängig (maxi- mal 1%) erhoben.
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht!
GKV-Mitglieder können im Rahmen der Einführung von Zusatzbeiträgen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch ma- chen. Die normale 18-monatige Mindestbindungsfrist ist somit nicht einzuhalten. Das Sonderkündigungsrecht wirkt genau wie das normale Kündigungsrecht zum Ende des übernächsten Monats. Die Frist hängt davon ab, ob die Kasse rechtzeitig in- formiert hat. Es besteht eine Informationspflicht über den Zusatzbeitrag einen Monat vor der ersten Fälligkeit. Erfreulich: Der Zusatzbeitrag muss nach erfolgter Kündigung während der 2-monatigen Kündigungsfrist nicht mehr gezahlt werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)!
Wichtige Begriffe: Zusatzbeitrag, gesetzliche, Krankenkassen
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