Private Krankenversicherung
PKV Vergleich.

Private Krankenkasse

 

Aufgrund Ihrer detaillierten Produktanforderung, in der Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, führen  wir für Sie einen Marktvergleich durch. Die Ihnen überlassenen Angebote dienen dem Zweck, gemeinsam den für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechten Versicherungs schutz zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung ist für Sie unverbindlich, komplett kostenfrei und nicht mit gesonderten Gebühren oder Honoraren verbunden.  Es besteht keine Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen. Wir arbeiten als gesellschafts unabhängiger Versicherungsmakler.

Das müssen Sie in der GKV dazuzahlen

Das müssen Sie in der GKV dazu zahlen

Zahnersatz
Sie tragen 35% bis 50% der Kosten für eine einfache kassenzahnärztliche Versorgung (sog. Regelversorgung) selbst, für hochwertigen Zahnersatz noch deutlich mehr. Seit dem 1.1.2005 werden nur noch so genannte Festzuschüsse gezahlt. Das führt in vielen Fällen zu hohen Eigenbeteiligungen. Aktuell zeigt sich, dass die durchschnittlichen finanziellen Belastungen der GKV-Versicherten auf 62% gestiegen sind. Ihre Krankenkasse beteiligt sich an Ihrem Zahnersatz somit nur noch mit ca. 38%. Darüber hinaus beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten für ein Inlay so gut wie gar nicht. Für ein Inlay müssten Sie ca. 90% der Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Brillen, Kontaktlinsen
Sie tragen 100% der Kosten selbst. Ausnahmen: Kinder, Jugendliche und schwer Sehbeeinträchtigte.

Auslandsreise-KV
Sie tragen 100% der Kosten für Auslandsrücktransporte sowie 100% für ärztliche Behandlungen in Ländern außerhalb der EU bzw. in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen. Auch in der EU können hohe Eigenbeteiligungen für Sie verbleiben.

Kuren
Sie tragen 10 EUR pro Tag selbst; Kuren gibt es nur noch alle 3 bis 4 Jahre.

Behandlung durch Heilpraktiker oder Naturheilkunde durch Arzt (inkl. der nicht verschreibungspflichtigen, naturheilkundlichen Medikamente) Sie tragen 100% der Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker und auch bei Naturheilkunde durch Ärzte haben Sie die überwiegenden Kosten selbst zu tragen.

Zuzahlung Arznei-, Verbandmittel, Haushaltshilfe
Sie tragen 10% der Kosten (mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR) als Zuzahlung für verordnete Medikamente – die nicht gemäß AVWG von dieser Zuzahlung befreit sind – Verbandmittel bzw. für Haushaltshilfe.

Zuzahlung Heilmittel
Sie tragen 10% der Kosten je Anwendung (für Massagen, Fango, Kran- kengymnastik etc.) plus 10 EUR je Verordnung als gesetzliche Zuzahlung.

Hilfsmittel
•    Zuzahlung Hilfsmittel: Sie tragen 10% der Kosten für sämtliche Hilfsmittel (mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR).
• Restkosten Hilfsmittel: Darüber hinaus tragen Sie für bestimmte Hilfsmittel (wie Prothesen, Krankenfahrstühle etc.) die Kosten selbst, die über den ge- setzlichen Festbetrag hinausgehen.

Vorsorgeuntersuchungen Gesundheitsvorsorge Sie tragen 100% der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei häufig auftretenden Krankheiten (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) vor Vollendung des 35. Lebensjahres – oder wenn Sie sich jährlich untersuchen lassen.
Krebsfrühsorge
Sie tragen 100% der Kosten für die unten aufgeführten Krebs- Vorsorgeuntersuchungen, wenn diese vor den genannten Altersgrenzen erfolgen. Männer: Prostata, Genital, Haut (ab 45), Rektum, Dickdarm (ab 50)
Frauen: Genital (ab 20), Brust, Haut (ab 30), Rektum, Dickdarm, Mammographie (ab 50)
• sonstige Vorsorgeuntersuchungen
Sie tragen 100% der Kosten für bestimmte erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, wie den Life-Style-Check, die Schlaganfallvorsorge oder die Videosystem-gestützte Hautkrebsvorsorge.
Neugeborenen-Vorsorge
Sie tragen 100% der Kosten für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene (wie beispielsweise das erweiterte Hörscreening), welche nicht in der „Kinder- Richtlinie“ der GKV genannt sind.

Reise-Schutzimpfungen
Sie tragen 100% der Kosten für Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen.

Im Krankenhaus
Sie tragen 100% für die Mehrkosten, die entstehen, weil Sie ein anderes Krankenhaus aufsuchen als in der Einweisung genannt wurde (freie Krankenhauswahl).
Sie tragen 100% der Unterbringungskosten im Krankenhaus, wenn Ihr Kind stationär behandelt wird und Sie selbst im Krankenhaus Tag und Nacht bei Ihrem Kind verbringen möchten (Rooming-in). Sie tragen jährlich bis zu 280 EUR Zuzahlung, täglich 10 EUR für max. 28 Tage im Kalenderjahr.
Keine volle Übernahme von medizinisch notwendigen stationären Transportkosten; die Eigenbeteiligung beträgt je Transport 10%, mind. 5 EUR und max. 10 EUR.
Sie tragen 100% der Mehrkosten für die Chefarztbehandlung (inkl. einer ambulanten Vor- und Nachuntersuchung) und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

 

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Wichtige Begriffe: Zuzahlung GKV, gesetzliche Krankenkasse

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