Private Krankenversicherung
PKV Vergleich.

Private Krankenkasse

 

Aufgrund Ihrer detaillierten Produktanforderung, in der Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, führen  wir für Sie einen Marktvergleich durch. Die Ihnen überlassenen Angebote dienen dem Zweck, gemeinsam den für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechten Versicherungs schutz zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung ist für Sie unverbindlich, komplett kostenfrei und nicht mit gesonderten Gebühren oder Honoraren verbunden.  Es besteht keine Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen. Wir arbeiten als gesellschafts unabhängiger Versicherungsmakler.

Wer kann in die private Krankenversicherung PKV wechseln ?

Wer kann in die private Krankenversicherung (PKV) ?

In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.

ACHTUNG: Wegfall der Dreijahresfrist

Am 12.11.2010 hat der Bundestag das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) verabschiedet. Danach ist ab 1.1.2011 ein Wechsel in die PKV wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) möglich. Das heißt: es gilt wieder die "alte" Regelung von vor dem 2.2.2007.

Allle Angestellten die mit ihrem Gehalt die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) des Jahres 2010 (49.950 Eur) überschreiten, können damit bereits zum 1.1.2011 in die PKV wechseln!

Künftig müssen  Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) nur noch einmalig überschreiten, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Damit haben auch Berufsanfänger die Möglichkeit des sofortigen Eintritts in die PKV. D.h. Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegen wird. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 EUR und wird ab 2011 leicht gesenkt auf 49.500 EUR.

Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt im Jahr 2012 bei 50.850 EUR.

Nur regelmäßige Gehaltsbestandteile zählen; also etwa neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder sonstige regelmäßig gezahlte Zulagen. Nicht berücksichtigungsfähig sind dagegen Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen.

Nicht erforderlich ist, dass der Angestellte in dem Jahr, in dem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat! Ausreichend ist, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgelt-Grenze überschreitet.

Beispiel: ein Angestellter bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000 EUR, verdient also in diesem Zeitraum 41.250 EUR. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100 EUR und er verdient in diesem Monat 4.175 EUR. Er hat also insgesamt in dem Jahr 45.425 EUR verdient und liegt damit unter der erforderlichen Jahresarbeitsentgelt-Grenze  von 49.950 EUR. Aber weil er ab Dezember ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze  bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab 1.1.2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln!

Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten 

 

Unsere bundesweite Hotline

0700 / 363 363 00
12,4 ct/Min. (Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

PKV Angebote

Lassen Sie uns
schnell und einfach, 
ausrechnen, was Ihre
günstigste private
Krankenversicherung
leistet und wieviel sie kostet.

Nach Erhalt der Angebote und Vergleiche können Sie Ihre PKV mit unserer Hilfe sofort kostenlos beantragen.

Versicherungspflichtige Mitglieder der GKV – also Personen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht in die PKV wechseln können – haben durch eine private Zusatzversicherung die Möglich­keit, Leistungskürzungen der GKV auszugleichen bzw. die Leistungen der GKV in wichtigen Bereichen zu ergänzen.

Aktuelles

Allle Angestellten die mit ihrem Gehalt die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) des Jahres 2010 (49.950 Eur) überschreiten, können nun bereits zum 1.1.2011 in die PKV wechseln...

Die großen Preistreiber bei den Arzneimitteln sind laut einem aktuellen Arzneimittel Report der Barmer die patentgeschützten Medikamente, die neu auf den Markt kommen. Deshalb fordert die größte Krankenkasse Deutschlands eine vernünftige...

Die private Krankenversicherung hat demnach auch das Image einer besseren Absicherung. 44 Prozent der Befragten glauben, im Krankheitsfall ist man privat besser abgesichert als gesetzlich. Demgegenüber ....