Private Krankenversicherung
PKV Vergleich.

Private Krankenkasse

 

Aufgrund Ihrer detaillierten Produktanforderung, in der Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, führen  wir für Sie einen Marktvergleich durch. Die Ihnen überlassenen Angebote dienen dem Zweck, gemeinsam den für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechten Versicherungs schutz zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung ist für Sie unverbindlich, komplett kostenfrei und nicht mit gesonderten Gebühren oder Honoraren verbunden.  Es besteht keine Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen. Wir arbeiten als gesellschafts unabhängiger Versicherungsmakler.

Versicherungspflicht

Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit

Versicherungspflicht

In § 5 SGB V ist geregelt, welche Personen in der GKV versicherungspflichtig sind. Danach unter - liegen grundsätzlich der Versicherungspflicht:

·    Arbeiter,

·    Angestellte,

·    Auszubildende, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt sind,

·    Landwirte,

·    Künstler und Publizisten,

·    Studenten bis zum 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr,

·    Behinderte,

·    Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen/ Arbeitslose und

·    unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentner.

Die JAE gibt an, welche Arbeitnehmer aufgrund ihres Jahreseinkommens versicherungspflichtig in der GKV sind. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers unter der JAE, so ist er versiche­rungspflichtig in der GKV. Im Jahr 2010 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 49.950 EUR.

Versicherungsfreiheit

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsent­gelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versi­cherungspflichtgrenze übersteigt, sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie können ent­scheiden, ob sie sich freiwillig bei ihrer Kasse weiterversichern, oder ob sie sich privat versichern wollen. Ebenfalls versicherungsfrei, weil nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt, sind Selbst­ständige und Freiberufler. Andere Personen, die auf­grund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Berufs­gruppen nicht versicherungspflichtig sind, sind Beamte, Richter und Soldaten. Außerdem sieht das Gesetz Versicherungsfreiheit bei sogenannter ge­ringfügiger Beschäftigung vor. Darüber hinaus haben auch Studenten die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation von der Versicherungspflicht zu befreien. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungs­pflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versiche­rungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. 

 

 

Wichtige Begriffe: Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit

Unsere bundesweite Hotline

0700 / 363 363 00
12,4 ct/Min. (Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

Aktuelles

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