Private Krankenversicherung
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Versicherungspflicht - VersicherungsfreiheitVersicherungspflicht In § 5 SGB V ist geregelt, welche Personen in der GKV versicherungspflichtig sind. Danach unter - liegen grundsätzlich der Versicherungspflicht: · Arbeiter, · Angestellte, · Auszubildende, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt sind, · Landwirte, · Künstler und Publizisten, · Studenten bis zum 14. Fachsemester bzw. 30. Lebensjahr, · Behinderte, · Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen/ Arbeitslose und · unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentner. Die JAE gibt an, welche Arbeitnehmer aufgrund ihres Jahreseinkommens versicherungspflichtig in der GKV sind. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers unter der JAE, so ist er versicherungspflichtig in der GKV. Im Jahr 2010 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 49.950 EUR. Versicherungsfreiheit Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig bei ihrer Kasse weiterversichern, oder ob sie sich privat versichern wollen. Ebenfalls versicherungsfrei, weil nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt, sind Selbstständige und Freiberufler. Andere Personen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen nicht versicherungspflichtig sind, sind Beamte, Richter und Soldaten. Außerdem sieht das Gesetz Versicherungsfreiheit bei sogenannter geringfügiger Beschäftigung vor. Darüber hinaus haben auch Studenten die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation von der Versicherungspflicht zu befreien. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Wichtige Begriffe: Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit |
Unsere bundesweite Hotline0700 / 363 363 00 AktuellesWegfall der DreijahresfristAllle Angestellten die mit ihrem Gehalt die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) des Jahres 2010 (49.950 Eur) überschreiten, können nun bereits zum 1.1.2011 in die PKV wechseln...
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