Private Krankenversicherung
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Private Krankenkasse

 

Aufgrund Ihrer detaillierten Produktanforderung, in der Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, führen  wir für Sie einen Marktvergleich durch. Die Ihnen überlassenen Angebote dienen dem Zweck, gemeinsam den für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechten Versicherungs schutz zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung ist für Sie unverbindlich, komplett kostenfrei und nicht mit gesonderten Gebühren oder Honoraren verbunden.  Es besteht keine Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen. Wir arbeiten als gesellschafts unabhängiger Versicherungsmakler.

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Private Krankenversicherung Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter

Die Angebote der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern vorallem auch in der Leistung. Keine private Krankenversicherung ist wie die andere private Krankenversicherung! Beamte, die von ihrem Dienstherren Beihilfe zu ihren Krankheitskosten erhalten, bietet die PKV darauf abgestimmte Quotentarife an. Beihilfe bedeutet, dass den Beamten im Krankheitsfall ein bestimmter Prozentsatz der Behandlungskosten durch ihren Dienstherren erstattet wird. Die Bei­hilfe beträgt für den Beamten in den meisten Fällen 50 Prozent (bei zwei Kindern erhöht sich dieser Satz auf 70 Prozent), für seinen berücksichtigungsfähi­gen Ehegatten 70 Prozent und für Kinder jeweils 80 Prozent. Tritt der Beamte in den Ruhestand, erhöht sich in der Regel für ihn der Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent auf 70 Prozent. Beamte benötigen also einen privaten Krankenversiche­rungsschutz nur in dem Umfang, in dem sie keine Beihilfe durch ihren Dienstherren erhalten. Hinweis: Die Beihilfeverordnungen der jeweiligen Bundesländer können unterschiedliche Erstattungs­sätze vorsehen. Wenn Sie uns mitteilen, welche Leistungen Ihre private Krankenversicherung enthalten soll, können wir individuell auf Ihre Situation abgestimmte Lösungsvorschläge erarbeiten.

 

 

Wichtige Begriffe: private Krankenversicherung, Beihilfe, Beamte, Beamtenanwärter, Dienstherr, Vergleich, PKV, Beihilfebemessungssatz, Beamte auf Widerruf

Unsere bundesweite Hotline

0700 / 363 363 00
12,4 ct/Min. (Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

Ein Beamter steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) zu seinem Dienstherrn. Aus diesem Treueverhältnis heraus ergibt sich eine angemesse­ne Versorgung des Beamten und seiner Familie durch den Dienstherrn, auch im Falle der Krankheit (Beihilfe).Die einzelnen Stationen im Werdegang eines Beamten sind:

  • Beamter auf Widerruf (Ausbildung zum Beamtenberuf)
  • Beamter auf Probe (Zeit zwischen Ausbildungsende und Ernennung zum Beam­ten auf Lebenszeit)
  • Beamter auf Lebenszeit (nimmt dauerhaft die Aufgaben als Beamter wahr)

Personen, die sich in der Ausbildung zum Beamtenberuf befin­den, werden als Beamte auf Widerruf bezeichnet. Man unter­scheidet Beamtenanwärter (in der Ausbildung für den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst) und Referendare (z. B. Lehrer, Richter für den höheren Dienst). Rechtsreferendare werden ver­sicherungspflichtig in der GKV und haben keinen Beihilfean­spruch (Ausnahme: Thüringen).

Aktuelles

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Die großen Preistreiber bei den Arzneimitteln sind laut einem aktuellen Arzneimittel Report der Barmer die patentgeschützten Medikamente, die neu auf den Markt kommen. Deshalb fordert die größte Krankenkasse Deutschlands eine vernünftige...

Die private Krankenversicherung hat demnach auch das Image einer besseren Absicherung. 44 Prozent der Befragten glauben, im Krankheitsfall ist man privat besser abgesichert als gesetzlich. Demgegenüber ....