Private Krankenversicherung
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Beitragsentwicklung im AlterIm Rahmen des Anwartschaftsdeckungsverfahrens werden die Prämien in der PKV so kalkuliert, dass sie wegen des Älterwerdens der versicherten Person nicht steigen. Zwar kann sich die Prämie im Laufe der Versicherungsdauer erhöhen – aber nicht weil der Versicherte älter wird, sondern weil der Wert des Versicherungsschutzes sich infolge des medizinischen Fortschritts und steigender Lebenserwartung erhöht. Damit der hochwertige private Krankenversicherungsschutz dennoch auch im Alter bezahlbar bleibt, sorgen die privaten Krankenversicherer mit einer Reihe von Instrumenten systematisch für ihre Versicherten vor. Neben der Alterungsrückstellung spielt der sogenannte Überzins eine wichtige Rolle zur Stabilisierung der Prämien im Alter. Laut Gesetz muss die Alterungsrückstellung so kalkuliert sein, dass sie zur Stabilisierung der Prämien im Alter auch dann ausreicht, wenn über die gesamte Vertragslaufzeit lediglich 3,5 Prozent Zinsen am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden. Tatsächlich erwirtschaften die Unternehmen jedoch im Regelfall eine höhere Verzinsung. Die über dem rechnungsmäßigen Zins von 3,5 Prozent erwirtschafteten Erträge nennt man Überzins. Mindestens 90 Prozent des Überzinses müssen zur Bildung einer zusätzlichen Alterungsrückstellung, der sogenannten Altersentlastungsrückstellung, verwendet werden. Demnach werden der Altersentlastungsrückstellung Jahr für Jahr in großem Umfang zusätzliche Beträge zur Prämienentlastung im Alter zugeführt. Gesetzlicher Beitragszuschlag Zur Beitragsentlastung im Alter trägt auch der gesetzliche Beitragszuschlag bei: Seit dem 1. Januar 2000 wird für Neukunden in der privaten Krankheitskostenvollversicherung ein gesetzlich vorgeschriebener Beitragszuschlag in Höhe von zehn Prozent der Prämie erhoben. Für Bestandskunden wird der Zuschlag seit dem 1. Januar 2001 in Höhe von zwei Prozent erhoben und ist bis 2005 schrittweise auf zehn Prozent erhöht worden. Die Mittel aus diesem Zuschlag werden – ebenso wie die Mittel aus dem Überzins – zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung von Prämienanpassungen ver - wendet, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die sich heute im klassischen Eintritts - alter zwischen 30 bis 40 Jahren versichern, können erwarten, dass ihre Prämien nach dem 65. Lebensjahr für viele Jahre nicht mehr steigen. Wie lange die Prämie stabil gehalten werden kann, hängt davon ab, wie lange die Vollversicherung schon besteht. Grundsätzlich gilt: Die prämiendämpfende Wirkung von Alterungsrückstellung, Überzins und gesetzlichem Beitragszuschlag ist umso stärker, je länger die Versicherung existiert.
Wichtige Begriffe: Beitragsentwicklung im Alter, PKV, Private Kraneknversicherung Alter |
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