Private Krankenversicherung
PKV Vergleich.

Private Krankenkasse

 

Aufgrund Ihrer detaillierten Produktanforderung, in der Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, führen  wir für Sie einen Marktvergleich durch. Die Ihnen überlassenen Angebote dienen dem Zweck, gemeinsam den für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechten Versicherungs schutz zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung ist für Sie unverbindlich, komplett kostenfrei und nicht mit gesonderten Gebühren oder Honoraren verbunden.  Es besteht keine Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen. Wir arbeiten als gesellschafts unabhängiger Versicherungsmakler.

Lexikon Private Krankenversicherung (PKV)

PKV-Lexikon

Mit unserem PKV-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema private Krankenversicherung erläutern:

 

Arztwahl

 

    Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen (approbierten) Ärzten und Zahnärzten. Ferner dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Unterschiedliche Behandlung bei PKV und GKV: Privat:
    Behandlung im Vertragsverhältnis  als Privatpatient durch alle niedergelassenen Ärzte/Zahnärzte. Heilpraktiker, soweit der Tarif nichts anderes vorsieht. Ein Wechsel des Behandlers ist möglich, auch ohne Überweisung. Gesetzlich:
    Behandlung im gesetzlichen Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise" durch Ärzte und Zahnärzte, soweit zur Kassenpraxis zugelassen oder an der kassenärztlichen Versorgung beteiligt oder dazu ermächtigt. Es muß eine Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein vorgelegt werden. Heilpraktikerleistungen sind nicht versichert.

 

 

Wichtige Begriffe: Arztwahl

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