Private Krankenversicherung
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Wechsel Private Krankenversicherung (PKV)Wechsel in die PKV: Angestellte müssen in den letzten 3 Jahren über der sog. Versicherungspflichtgrenze verdient haben; d.h sie müssen die letzten 3 Jahre "freiwilliges Mitglied" in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewesen sein. Selbständige, Freiberufler, nicht Berufstätige und Beamte können unabhängig vom Einkommen jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die PKV wechseln. Die Kündigungsfrist für alle beträgt 2 Monate zum Monatsende. Wer in die PKV wechseln möchte, muß bei einer privaten Krankenversicherung einen Antrag stellen und Gesundheitsfragen beantworten. Der Beitrag richtet sich in der PKV, anders als in der GKV, ausschließlich nach dem subjektiven Risiko des Einzelnen. Das subjektive Risiko wiederum ergibt sich aus Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gewichtige Vorerkrankung anzugeben hat, muß gemäß dem Prinzip der privaten Krankenversicherung und je nach Schwere der Vorerkrankung möglicherweise einen individuellen Risikoausgleichsbetrag (Risikozuschlage) zahlen.
Wechsel innerhalb der PKV: Wer mit der Leistungserbringung oder mit der Beitragsentwicklung seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr einverstanden ist, kann grundsätzlich zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln. Hierbei sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten. Man unterscheidet die "ordentliche Kündigung" mit 3 monatiger Frist zum Ende des Kalender- bzw. Versicherungsjahres und die "außerordentliche Kündigung"aufgrund Beitragsanpassung mit 1 monatiger Frist. In jedem Fall sollte man sich vorab von einem sachkundigen und unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen um keine folgenschwere Fehlentscheidung zu treffen.
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