Private Krankenversicherung
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BeitragszuschussArbeitgeberzuschuss in der PKV!Arbeitnehmer mit einer privaten Vollkostenversicherung erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, wenn ihr Vertrag Leistungen vorsieht, die der Art nach den Leistungen der GKV entsprechen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Versicherungsunternehmen gem. § 257 SGB V folgende 5 Voraussetzungen erfüllt: 1. Die Krankenversicherung muss nach Art der Lebensversicherung betrieben werden. 2. Das Versicherungsunternehmen muss den Basistarif anbieten. 3. Der überwiegende Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst abgeschossenen Versicherungsgeschäft ergeben, muss zugunsten der Versicherten verwendet werden. 4. Auf das vertragliche ordentliche Kündigungsrecht muss verzichtet werden. 5. Die Krankenversicherung darf nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betrieben werden. Für Beiträge von privat krankenversicherten Familienangehörigen ist der Zuschuss zu zahlen, wenn bei Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der GKV Anspruch auf Familienversicherung bestünde. Bei alleine bestehenden Zusatzversicherungen wird kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Wird ein Arbeitnehmer nicht zum Ersten eines Kalendermonats eingestellt, so kann der Arbeitgeber den Zuschuss zeitanteilig bezahlen. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag wird jeweils zum 1. 1. eines jeden Jahres neu festgelegt. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Beitrages für die private Vollkostenversicherung, jedoch maximal die Hälfte des Beitrages, der bei Anwendung des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre. Für eine Krankenhaustagegeldversicherung in Verbindung mit einer Vollkostenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss - nicht jedoch für eine Pflegezusatzversicherung. Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in halber Beitragshöhe, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrages in der sozialen Pflegepflichtversicherung. Eine Bestätigung über die versicherten Tarife und den Beitragsaufwand bekommt der Versicherungsnehmer automatisch mit dem Versicherungsschein und danach jeweils zum Jahreswechsel zugeschickt.
Wichtige Begriffe: Arbeitgeberzuschuss, private Vollkostenversicherung, Beitragszuschuss, Zuschuss, Pflegepflichtversicherung, Höchstbeitrag |
Unsere bundesweite Hotline0700 / 363 363 00 PKV AngeboteAktuellesWegfall der DreijahresfristAllle Angestellten die mit ihrem Gehalt die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) des Jahres 2010 (49.950 Eur) überschreiten, können nun bereits zum 1.1.2011 in die PKV wechseln...
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Privatversicherte sind zufriedenDie private Krankenversicherung hat demnach auch das Image einer besseren Absicherung. 44 Prozent der Befragten glauben, im Krankheitsfall ist man privat besser abgesichert als gesetzlich. Demgegenüber ....
Private KrankenversicherungDie private Krankenversicherung bietet die besseren Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bei meistens deutlich geringeren Beiträgen. Entscheidend ist das subjektive Risiko des Einzelnen; d.h. je jünger und gesünder man bei Eintritt in die PKV (private Krankenversicherung) ist, desto größer ist der Vorteil im Preis-/Leistungsverhältnis aufgrund der gebildeten Alterungsrückstellungen auch langfristig bis ins hohe Alter! Egal ob Selbständiger, Beamter oder Angestellter - jeder erhält in der privaten Krankenversicherung seinen individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif-Massanzug. |
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