Private Krankenversicherung
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Private Krankenkasse

 

Aufgrund Ihrer detaillierten Produktanforderung, in der Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, führen  wir für Sie einen Marktvergleich durch. Die Ihnen überlassenen Angebote dienen dem Zweck, gemeinsam den für Ihre individuelle Situation bedarfsgerechten Versicherungs schutz zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung ist für Sie unverbindlich, komplett kostenfrei und nicht mit gesonderten Gebühren oder Honoraren verbunden.  Es besteht keine Beteiligung an oder von Versicherungsunternehmen. Wir arbeiten als gesellschafts unabhängiger Versicherungsmakler.

Wichtiger Hinweis:

Die PKV garantiert ihren Versicherten lebenslang vertragliche Leistungen, die nachträglich weder durch das Unternehmen, noch durch Eingriffe der Politik verringert werden können. In der GKV hingegen hat es in den letzten Jahren zahlreiche Eingriffe in den Leistungsumfang gegeben (Praxisgebühr, Zuzahlungen, Ausschluss von Leistungen zB Wegfall der Brillenleistung).

Jahr für Jahr fließen zusätzlich viele Milliarden aus der Staatskasse in die GKV, was die Versicherten also letztlich über ihre Steuern selber zahlen müssen. Allein im Jahr 2010 erhält die GKV 15,7 Milliarden Euro Zuschuss aus der Staatskasse. Diese Summe entspricht einer GKV-Beitragssteigerung um rund zehn Prozent. Die Staatszuschüsse in Milliardenhöhe gehören zu den Kosten des GKV-Systems.

Beitragszuschuss

Arbeitgeberzuschuss in der PKV!

Arbeitnehmer mit einer privaten Vollkostenversicherung erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, wenn ihr Vertrag Leistungen vorsieht, die der Art nach den Leistungen der GKV entsprechen. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Versicherungsunternehmen gem. § 257 SGB V folgende 5 Voraussetzungen erfüllt:

1.       Die Krankenversicherung muss nach Art der Lebensversicherung betrieben werden.

2.       Das Versicherungsunternehmen muss den Basistarif anbieten.

3.       Der überwiegende Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst abgeschossenen Versicherungsgeschäft ergeben, muss zugunsten der Versicherten verwendet werden.

4.       Auf das vertragliche ordentliche Kündigungsrecht muss verzichtet werden.

5.       Die Krankenversicherung darf nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betrieben werden.

Für Beiträge von privat krankenversicherten Familienangehörigen ist der Zuschuss zu zahlen, wenn bei Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der GKV Anspruch auf Familienversicherung bestünde. Bei alleine bestehenden Zusatzversicherungen wird kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt.

Wird ein Arbeitnehmer nicht zum Ersten eines Kalendermonats eingestellt, so kann der Arbeitgeber den Zuschuss zeitanteilig bezahlen. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag wird jeweils zum 1. 1. eines jeden Jahres neu festgelegt. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Beitrages für die private Vollkostenversicherung, jedoch maximal die Hälfte des Beitrages, der bei Anwendung des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre. Für eine Krankenhaustagegeldversicherung in Verbindung mit einer Vollkostenversicherung gibt es einen Arbeitgeberzuschuss - nicht jedoch für eine Pflegezusatzversicherung.

Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in halber Beitragshöhe, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrages in der sozialen Pflegepflichtversicherung.

Eine Bestätigung über die versicherten Tarife und den Beitragsaufwand bekommt der Versicherungsnehmer automatisch mit dem Versicherungsschein und danach jeweils zum Jahreswechsel zugeschickt.

 

 

Wichtige Begriffe: Arbeitgeberzuschuss, private Vollkostenversicherung, Beitragszuschuss, Zuschuss, Pflegepflichtversicherung, Höchstbeitrag

Unsere bundesweite Hotline

0700 / 363 363 00
12,4 ct/Min. (Festnetz Dt. Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

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Aktuelles

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Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet die besseren Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bei meistens deutlich geringeren Beiträgen. Entscheidend ist das subjektive Risiko des Einzelnen; d.h. je jünger und gesünder man bei Eintritt in die PKV (private Krankenversicherung) ist, desto größer ist der Vorteil im Preis-/Leistungsverhältnis aufgrund der gebildeten Alterungsrückstellungen auch langfristig bis ins hohe Alter! Egal ob Selbständiger, Beamter oder Angestellter - jeder erhält in der privaten Krankenversicherung seinen individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif-Massanzug.